Römerhofweg 1d, 50374 Erftstadt
02235 - 952829

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung/Vertragsbeginn
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Unterschrift eines Ehepartners gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des anderen Ehepartners.

2. Vertragslaufzeit, Kündigung
Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Der Gruppenunterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an das Büro der Nachhilfeschule.

3. Leistungen

  • Gruppen-/Einzelunterricht
    Der Unterricht findet im Allgemeinen in Gruppen statt und dauert jeweils 90 Minuten pro Unterrichtstag. Hierzu werden fachspezifische Kleingruppen von maximal 4 alters- bzw. leistungshomogenen Schülerinnen/Schülern zusammengestellt. Um zusätzliche Klassenarbeitsvorbereitungen zu ermöglichen, darf die Gruppenmitgliederzahl auch vorübergehend um 1 erhöht werden. Reduziert sich die Gruppenstärke vorübergehend auf 1, wird die Unterrichtszeit auf 45 Minuten verkürzt. In speziellen Fällen kann aus pädagogischen Gründen Einzelunterricht notwendig sein (45-90 Minuten pro Unterrichtstag). Zusatzstunden z.B. vor Klassenarbeiten sind ohne zusätzliche Kosten möglich, soweit in bestehenden Gruppen Plätze frei sind.
  • Probeunterricht
    Jede/r Schüler/in hat vor einer Erstanmeldung die Möglichkeit, kostenlos an einem 90-minütigen Gruppenunterricht pro Fach teilzunehmen.
  • Lernberatung
    Jedem/r angemeldeten Schüler/in steht eine kostenfreie persönliche Lernberatung zu. Dies ist im Allgemeinen ein Gespräch, in welchem individuelle Lernprobleme ausgelotet und Grundlagen von Lern-, Konzentrations- und Zeitplanungstechniken angesprochen werden. Weiterführende Übungen werden dann entweder im Rahmen des Fachunterrichts oder falls notwendig in speziellen zusätzlichen (gebührenpflichtigen) Kursen durchgeführt. Auf Wunsch nimmt die Nachhilfeschule Kontakt mit den Fachlehrern an der öffentlichen Schule auf.
  • Elterngespräche
    Neben den regelmäßig ca. alle 4 Monate stattfindenden Gesprächen können sich Eltern jederzeit über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren. Die Schulleitung wird dann nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrern oder der Leitung der Nachhilfeschule einen persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren.

4. Tarife
Die nachstehenden Gebühren für den Unterricht werden monatlich im Voraus fällig und in der Regel per SEPA-Basislastschrift bezahlt. Sie fallen auch in den Ferien an (im Hauptferienmonat 20% Ermäßigung). Sollte Ihre Bank die Abbuchung aus nicht von der Nachhilfeschule verschuldeten Gründen nicht akzeptieren, gehen die fälligen Bankgebühren zu Ihren Lasten. Bei Zahlung per Überweisung erhöht sich der Monatsbeitrag jeweils um 5,00 €. Die Anmeldegebühr beträgt 35,- € .

Teilnahmehäufigkeit monatliche Kosten für den Gruppenunterricht monatliche Kosten für den Einzelunterricht bei 45 min/UStd monatliche Kosten für den Einzelunterricht bei 60 min/UStd
Wöchentlich
Je 90 min
Tarif I
(Klasse 1-10; max. 4 Schüler/innen )
Tarif II
(Klasse 11-13; max. 4 Schüler/innen)
   
1 x 124,- € 144,- € 1x wchtl. 150,- € 1x wchtl. 209,- €
2 x 219,- € 269,- € 2x wchtl. 275,- € 2x wchtl. 369,- €
3 x 304,- € 384,- € 3x wchtl. 390,- € 3x wchtl. 499,- €
4 x 389,- € 489,- € 4x wchtl. 485,- €  
5 x 474,- € 584,- €    
Stand: 01.02.2020

Für vereinzelte Nachhilfestunden berechnen wir 49,- € pro 45 Minuten. Mit einem gültigen Vertrag bei LernMit kostet eine Einzelstunde/Zusatzstunde nur 39€ pro 45 Minuten.


Preisänderungen von maximal 5,- €/Teilnahme monatlich zum Schuljahresbeginn behalten wir uns vor.
Hinweis: Die Preise verstehen sich ohne MwSt, die z. Zt. nicht erhoben wird. Bei Änderung der gesetzlichen Regelung ist die Nachhilfeschule berechtigt, diese zusätzlich zu erheben.

5. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden nur für die Abwicklung Ihres Vertrages bei uns gespeichert und in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehende Datenverwendung zugestimmt haben.

6. Versäumnis von Unterricht
Im Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung aus wichtigem Grund (in der Regel nur Krankheit oder Klassenfahrt) wird versäumter Unterricht in einer adäquaten Gruppe möglichst zeitnah zu den Fehlstunden nachgeholt. Als rechtzeitig gilt eine Entschuldigung bis spätestens 24 Stunden vor der Unterrichtsstunde. Verspätet abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden. Ein Versäumnis von Unterrichtsstunden führt nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühren. Nach Beendigung des Vertrages können Ersatzstunden nicht mehr nachgeholt werden.

7. Unterrichtsausfall
Unterricht, der aus von der Nachhilfeschule zu verantwortenden Gründen ausfällt, wird innerhalb von 14 Tagen nachgeholt, sofern durchführbar und falls nicht besondere pädagogische Gründe gegen diese Terminierung sprechen.

8. Änderungen des Vertrages (Unterrichtshäufigkeit, Unterrichtsfächer)
Der Nachhilfe- und Förderunterricht beginnt zunächst in der vereinbarten Unterrichtshäufigkeit pro Woche und mit den vereinbarten Unterrichtsfächern. Die Unterrichtshäufigkeit kann zu jedem Monatsbeginn mit einer Frist von 1 Monat geändert werden. Die Gebühren werden entsprechend angepasst. Ein Wechsel der Fächer ist nach Absprache eventuell auch kurzfristig möglich.

9. Ferienregelung
Unterricht findet auch in den Ferien statt, außer vom 23. Dez. bis 6. Jan., an Weiberfastnacht, Rosenmontag, Gründonnerstag, Osterdienstag, in den ersten 2 Wochen der Sommerferien (Ferienkurse in den letzten 4 Wochen möglich) und an allen gesetzlichen Feiertagen. Falls der Unterricht in den Ferien nicht wahrgenommen werden kann und hierüber eine Abmeldung vorliegt, werden Nachholstunden angeboten.

10. Ruhemonate
Ruhemonate z.B. wegen Krankheit können auf Antrag mit einer Frist von 1 Monat eingeräumt werden.

11. Schlussbestimmung
Es gilt nur das, was vorstehend bzw. auf dem Anmeldeformular schriftlich niedergelegt ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten abgezeichnet werden.